Vor dem Amtsgericht Freiburg zeigte sich wieder einmal, dass der Grundsatz in dubio pro reo für alle, die sich entschlossen gegen die AfD stellen, keine Gültigkeit zu haben scheint. Ein Indizienprozess mit mehr als dürftiger Beweislage endete mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Vollständiger Bericht gibt es bei der Roten Hilfe Freiburg.