Hartz IV darf weiter gekürzt werden – aber nicht mehr bei allen und so stark. 30 % unter dem, viel zu geringen, Existenzminimum hält das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungswidrig. Das Arbeitsmarktregime und dessen menschenverachtend kapitalistischen Ideologie der Hartz-Gesetze sind noch lange nicht tot!
Das BVerfG hat im November entschieden, dass die jetzige Sanktionspraxis nicht zulässig ist. Die Klärung dauerte 15 Jahre – geht es um eine Bank, klimazerstörerische Braunkohle oder die Autoindustrie kann so etwas auch mal politisch in Wochen geklärt werden. Das Gericht unterläuft mit diesem Urteil sein eigenes Urteil von 2015. Damals hatte es geurteilt, dass die Höhe der Leistungen „gerade noch ausreichend“ seien und das notwendige Mehrausgaben (Schuldbedarf, …) über den damaligen Regelsatz gewährt werden müssen. Nun soll 30 % weniger, vom „gerade noch ausreichend“ die Menschenwürde noch gewähren?