Einstellung des Verfahrens gegen Freiburger Antifaschisten

Das Ver­fah­ren gegen einen Frei­bur­ger Antifa wegen der Pro­teste in Göp­pin­gen 2013, als sich über 1000 Anti­fas einem faschis­ti­schen Auf­marsch offen­siv in den Weg stell­ten und sich dabei mit mas­si­ver Repres­sion und Poli­zei­ge­walt kon­fron­tiert sahen, wurde gegen Geld­auf­lage ein­ge­stellt. Der Ange­klagte gab eine Erklä­rung ab und äußerte sich ansons­ten nicht zu den Vor­wür­fen, die Soli-Erklärung war im Vor­feld breit unter­stützt wor­den. Anti­fa­schis­mus ist und bleibt legitim!


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